Ordentliches Mitglied sollten alle Eltern/Erziehungsberechtigten werden, deren Kind die Grundschule Gerberstrasse besucht.
Förderndes Mitglied können alle voll geschäftsfähigen Personen werden, die die Aufgaben des Vereins unterstützen möchten, mit Ausnahme von an der Grundschule tätigen Lehrern und anderen Angestellten.
Die Mitgliedschaft wird durch Unterzeichnung einer Beitrittserklärung und der Zahlung des Mitgliedsbeitrages erworben. Formular unter Downloads.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich € 25,00.
Haben Mitglieder mehrere Kinder, die die Grundschule besuchen, zahlen sie nur für das älteste Kind den Beitrag.
Über den Mitgliedsbeitrag hinausgehende Beträge nehmen wir gerne als Spenden entgegen.
Festgelegt wurde die Zahlung per Einzugsermächtigung die mit dem Beitritt ausgefüllt wird. Sollte dies nicht möglich sein gilt:
Die Bar-Zahlung sollte am jeweils ersten Elternabend nach den Sommerferien
und nur an die/den Klassenpflegschaftsvorsitzende/n der Klasse Ihres Kindes erfolgen, anderenfalls durch Überweisung auf das Konto des Schulvereins.
Bankverbindung:
IBAN: DE67 3425 0000 0000 4385 23
BIC: SOLSDE33XXX
Stadtsparkasse Solingen
immer zum 01.10.
Alle Zahlungen an den Verein können von der Steuer abgesetzt werden.
Da Sie durch eine Mitgliedschaft im Verein keine direkten Leistungen erhalten, gilt dies auch für Ihre Mitgliedsbeiträge.
Eine gesonderte Spendenbescheinigung können wir Ihnen auf Wunsch zusenden.
Bei Spenden bis 200 Euro reicht auch der Einzahlungsbeleg und unsere Bescheinigung unter Downloads.
Sie können den Verein selbstverständlich auch durch eine Spende in bar, durch Überweisung oder Dauerauftrag unterstützen.
Außerdem bietet sich Ihnen auf den einzelnen Schulveranstaltungen die Möglichkeit, unser Schulvereins-Sparschwein zu füttern, dessen kompletter Inhalt unmittelbar in die Förderarbeit fließt.
Alle Gelder oder Sachspenden, die dem Verein zufliessen, werden ausschließlich für die Förderung der Schüler verwendet. Dies geschieht z. B. durch Bereitstellung von Sachmitteln für den Unterricht, Barzuschüsse für Wandertage und
Klassenfahrten, Pausenspiele, Gemeinschaftsveranstaltungen und vieles mehr.
Über die Verwendung der Beiträge und Spenden entscheidet die jährliche Mitgliederversammlung, auf der der Kassierer des Vereins nach vorheriger Prüfung der Kasse durch die Kassenprüfer auch über die Ausgaben des Vorjahres berichtet.
Zudem unterliegt der Verein wegen seiner Gemeinnützigkeit der Überprüfung durch das zuständige Finanzamt.
Für ordentliche Mitglieder endet die Mitgliedschaft durch Abmeldung des Kindes von der Grundschule, schriftliche Kündigung zum 30.09., Ausschluss oder Auflösung des Vereins.
Für fördernde Mitglieder endet die Mitgliedschaft durch Austritt, der nur schriftlich zum Ende eines Schuljahres mit einmonatiger Kündigungsfrist erfolgen kann, Ableben, Ausschluss, Auflösung als juristische Person, Auflösung des Vereins.
Eine schriftliche Bestätigung der Beendigung der Mitgliedschaft senden wir Ihnen aus Kostengründen nur auf Wunsch zu und bevorzugt per email.